Gewerbe & Rechtliches.....

 

Ich werde von Kunden und Kursinteressenten oft gefragt, was man den für den Gewerbeschein "Energethiker" an Ausbildung benötigt, damit man ihn lösen kann. Ich habe für euch von der Homepage der Wirtschaftkammer einige Texte mit Quellnachweis herausgesucht, die Information zum derzeitigen Stand des Energethikergewerbes geben. Bei Fragen diesbezüglich, wendet euch direkt an die Wirtschaftkammer an die zuständige Fachgruppe.

 

Wirtschaftskammer - Homepage Energethiker

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=202796&dstid=6900&opennavid=40699

 

Freies Gewerbe

Das Energethiker-Gewerbe ist derzeit als freies Gewerbe eingestuft d. h. es ist bei der Gewerbeanmeldung KEIN Befähigungsnachweis (Prüfungen, Kurse, Ausbildungen) nachzuweisen.

 

Gewerbewortlaut

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit, wie u.a. mittels der Methode von Dr. Bach, Biofeedback oder Bioresonanz, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen, Musik, unter Anwendung kinesiologischer Methoden und mittels Interpretation der Aura etc...

Dieser - mit dem Ministerium abgestimmte - Gewerbewortlaut beinhaltet ALLE Methoden die derzeit und zukünftig in den zulässigen Tätigkeitsbereich des Energethikers fallen, es ist daher NICHT notwendig/sinnvoll den Gewerbewortlaut um weitere Methoden zu ergänzen.

 

Checkliste - ihre Schritte zur Gewerbeanmeldung

Erstberatung im Gründer-Service (www.gruenderservice.net) bei der Wirtschaftskammer (auch Bezirksstelle):

Fragen betreffend Gewerbe-berechtigung, Rechtsform und Sozialversicherung sind zu erörtern. Die Beratung nach dem

Neugründungs Förderungsgesetz muss ebenfalls vor dem jeweiligen Behördenschritt erfolgen.

 

Förderungen für Neugründer (Neugründungs-Förderungsgesetz)

Betriebliche Neugründungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Entrichtung von Verwaltungsabgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Neugründung eines Unternehmens stehen, befreit.

 

Anmeldung des Gewerbes bei der Gewerbebehörde (Magistrat in den Statutar- Städten, sonst Bezirkshauptmannschaft).

 

Mitzubringen sind: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde (bei Namensänderung), Meldezettel

 

Quelle: (www.wko.at) http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=516679&stid=249520

 

 

 

Werblicher Auftritt

 

- Kein Eingriff in den Vorbehaltsbereich des § 2 ÄrzteG

- Keine irreführenden Angaben über die Art Ihrer Tätigkeit

- Erfüllen der Aufklärungspflicht

 

Zur Irreführung geeignete Angaben:

Diese irreführenden Angaben sind nach objektivem Maßstab zu prüfen (wie dies ein durchschnittlicher Konsument versteht). Es kommt auf die Eignung zur Irreführung an.

Entscheidend in diesem Zusammenhang ist immer, welchen Eindruck der Energethiker im geschäftlichen Verkehr erweckt. Verboten ist nicht jedes Verhalten, sondern nur ein solches, das geeignet ist, eine Irreführung herbeizurufen, die gleichzeitig den eigenen Wettbewerb fördert. Pönalisiert ist jedenfalls ein Verhalten dann, wenn der Energethiker den Eindruck erweckt, dass seine „Behandlungsmethoden" einem Arztbesuch gleichkommen oder diesen ersetzen. Es ist daher dringend jedem Energethiker zu empfehlen, auf seinen Hinweisschildern, bei seiner sonstigen geschäftlichen Präsentation und Werbung unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass er nur energethische Tätigkeiten anbietet und seine Tätigkeit nicht den Arztbesuch ersetzt.

 

Textquelle: (www.wko.at) http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=516719&stid=249526

 

 

 

Aufklärungspflicht

 

Klären sie ihre Klienten am Beginn jeder Behandlung darüber auf, dass sie lediglich energethische Tätigkeit mittels ihrer besonderen Methode anbieten und diese keine Heilbehandlung und somit keine ärztliche Tätigkeit darstellt bzw. ersetzt. Weisen sie ihre Klienten darauf hin, dass sie sich noch gesondert mit dem Arzt ihres Vertrauens in Verbindung setzen sollten.

 

Diese Information ist in ihrer Praxis als Aushang deutlich sichtbar den Klienten zugänglich zu machen. Sie können dies ohne weiters in einer optisch und grafisch gefälligen Form vornehmen.

 

Achten Sie bei der Gestaltung ihrer Homepage darauf, dass obige Aufklärung auch für einen durchschnittlichen Betrachter leicht zu lesen ist.

 

Quelle: (www.wko.at) http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=516737&stid=249531

 

 

 

Selbständige Ausübung der Tierkommunikation, Kinesiologie & Cranio Sacral Balance, ist im Rahmen des freien Energethiker-Gewerbes möglich. Für das positive gewerbebehördliche Procedere wird eine Beratung bei der Behörde vorab empfohlen.

 

Ich weise nochmals darauf hin, dass das Energethiker-Gewerbe derzeit als freies Gewerbe eingestuft ist, d. h. es ist bei der Gewerbeanmeldung KEIN Befähigungsnachweis (Prüfungen, Kurse, Ausbildungen) nachzuweisen.

 

 

Tierkommunikation

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels Interpretation der Aura

(Art I Z 10 GR HG)

 

Cranio Sacral Balance/Ausgleich für Mensch & Tier

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels Cranio-Sacral-Balancing

(Art I Z 13 GR HG)

 

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen (Art I Z 12 GR HG)

 

 

Kinesiologie für Mensch & Tier

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit unter Anwendung kinesiologischer Methoden (Art I Z 9 GR HG)

 

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen (Art I Z 12 GR HG)

 

Stand: 04.11.2008